Mit der Beendigung einer Strahlentherapie sind wichtige soziale Belange verbunden, die für Lebensqualität, finanzielle Sicherheit und eine möglichst reibungslose Rückkehr in Ihr gewohntes Leben stehen. Um Ihnen zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung dieser Anliegen zu ersparen, beraten wir Sie gern und setzen auf Wunsch Ihre sozialdienstlichen Ansprüche um. Während Sie alle Kraft für sich selbst haben, können Sie sich voll auf unsere Kompetenz in allen mit der Strahlentherapie verbundenen sozialen Fragen verlassen.
Nach Beendigung der Strahlentherapie erfolgt eine 3-4-wöchige Anschlussbehandlung (AHB). Sie dient der nachtherapeutischen Regeneration. Wir unterstützen Sie beim Einreichen der damit verbundenen Anträge, beim Ausfüllen von Formularen und allen weiteren organisatorischen Abläufen. Nach der Anschlussbehandlung können Sie innerhalb eines Jahres eine Rehabilitation (Reha) von ebenfalls 3-4 Wochen Dauer beantragen.
Während Sie alle Kraft für sich selbst haben, können Sie sich voll auf unsere Kompetenz in allen mit der Strahlentherapie verbundenen sozialen Fragen verlassen.
Innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Reha können Sie sich für den Reha-Sport anmelden. Dieser wird bis zu einem halben Jahr lang von ihrer Reha-Klinik ergänzend verordnet. Dabei handelt es sich um eine Bewegungstherapie in der Gruppe unter professioneller Anleitung.
Reha-Sport kann auch über die gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Hier werden in der Regel 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten erstattet. Um die Anmeldung zum Reha-Sport, die Regelung der Kostenübernahme und die Deckung möglicher Fahrtkosten kümmern wir uns in Ihrem Auftrag.
Nach der Reha hilft Ihnen eine stufenweise Wiedereingliederung, Schritt für Schritt wieder ins normale Leben zurückzukommen. Die Reha-Klinik und Ihr Arbeitgeber stimmen dafür einen individuellen Stufenplan ab, in dem Arbeitszeit und Belastung nach Ihren Möglichkeiten gewählt werden.
In diesem Zeitraum der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig und haben Anspruch auf ein Übergangsgeld – ein Zeitraum, in dem wir Ihnen beratend und hilfegebend zur Verfügung stehen.
Der Anspruch auf ein Übergangsgeld dient Ihrer finanziellen Absicherung während der Rehabilitation für den Fall, dass Sie während der Reha-Zeit kein Gehalt beziehen können und zuvor Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Bewilligung des Übergangsgeldes wird zusammen mit der Bewilligung der Reha bearbeitet. Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Formulare und dem Ausfüllen leisten wir gerne Unterstützung.
Sie haben bei einer onkologischen Erkrankung Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis. Damit sind steuerliche Vergünstigungen verbunden, ein besserer Kündigungsschutz, erweiterter Urlaubsanspruch und ein finanzieller Lastenausgleich für die Folgen Ihrer Erkrankung.
Wir beraten Sie über die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises und alle mit der Ausstellung dieses Dokuments zusammenhängenden Fragen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Qualifizierte Wundmanagerinnen versorgen in enger Zusammenarbeit mit dem Ärzteteam auch schwierige oder chronische Wunden.
Hochspezialisiertes Material sowie langjährige Erfahrung der Spezialistinnen, die an unseren beiden Standorten eingesetzt sind, sichern eine optimale Unterstützung der Wundheilung und Regeneration.
In unseren FAQ beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um die Praxis und Ihre Behandlung.